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Satzung
§2 Vereinszweck
(1) Zweck des Vereins ist es, die schwäbischen Dialekte
ideell und materiell nach
besten Kräften zu unterstützen und sie entsprechend
ihrer kulturhistorischen
Bedeutung im gesellschaftlichen und kulturellen Leben
der Regionen zu erhalten
und zu fördern. Insbesondere widmet sich der Verein
folgenden Aufgaben:
(a) Er fördert
Dialektkünstler/Innen, z.B. Autoren/Innen, Interpreten/Innen,
Musiker/Innen, mit
besonderem Augenmerk auf den Nachwuchs.
(b) Er organisiert regelmäßige
Treffen, um seinen Mitgliedern Erfahrungsaustausch,
Kennen lernen und
Absprachen zu ermöglichen.
(c) Er pflegt den Kontakt zu
anderen Vereinen und Vereinigungen der Dialektförderung.
(d) Er versucht zur Förderung
seiner Zwecke Sponsoren zu gewinnen und zu motivieren.
(e) Er hält Kontakt zu den Medien
um die Präsenz von Dialektbeiträgen zu steigern.
(f) Er unterstützt die
wissenschaftliche Erforschung der schwäbischen Sprache.
(2) Der Verein ist überkonfessionell und unabhängig.
(3) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige Zwecke der Dialekt-,
Kunst- und Kulturpflege sowie der Wissenschaft. Der
Verein ist selbstlos tätig;
er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
Zwecke.
(4) Die Mittel des Vereins, einschließlich etwaiger
Gewinne, dürfen nur für die
satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder
erhalten keine Gewinnanteile,
in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine
sonstigen Zuwendungen aus Mitteln
des Vereins. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder
bei Auflösung oder Aufhebung
des Vereins, keine Beitragsrückvergütungen zurück,
sowie keine Abfindungen.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des
Vereins fremd sind,
oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt
werden.
(5) Alle Inhaber von Vereinsämtern sind ehrenamtlich
tätig. Sie haben Anspruch
auf Ersatz angemessener Auslagen, über deren Umfang von
der
Mitgliederversammlung zu beschließen ist.
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